Sie betreiben öffentlich zugängliche Ladesäulen oder könnten Ihre firmeneigenen Ladesäulen auf dem Firmengelände für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen? Dann können Sie auch hier von der THG-Prämie profitieren.
Dabei müssen einige Bedingungen, wie z.B. die Eintragung im Ladesäulenregister, erfüllt sein.
Lassen Sie sich hierzu gerne direkt von uns beraten.